Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in dem Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren sind, werden am 01. August 2025 schulpflichtig (§ 42 Abs. 1 Schulgesetz).
Durch die hohe Anzahl von Schulanfängern an unserer Schule für das Schuljahr 2025/2026 läuft die Schulanmeldung in diesem Jahr kontaktlos.
Die Anmeldung erfolgt in der Zeit vom
kontaktlos.
In diesem Brief erhalten Sie heute folgende Unterlagen:
Was müssen Sie jetzt tun?
Sie können die Unterlagen auch schon vor dem 07. Oktober 2024 dort einwerfen.
Schulärztliche Untersuchung
Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vor der Einschulung schulärztlich untersucht.
Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Telefonnummer in das Formular Schul 109 eintragen (nur der obere Teil ist von Ihnen auszufüllen, von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben und anzukreuzen, ob eine Zurückstellung erfolgen oder erwogen wird), sowie die Eigenerklärung ausfüllen.
Wechsel zu einer anderen Schule
Wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst bei uns an. Sie beantragen schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Auch hier unterschreiben beide Sorgeberechtigten.
Anträge dazu gibt es auf der Webseite der Senatsverwaltung.
www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/schul-123-aufnahme-andere-grund-oder-gemeinschaftsschule.pdf
Auch diesen Antrag unterschrieben und ggf. mit Begründung (Anlage) in den Umschlag geben. Dieser wird dann von uns an die jeweilige Schule und an das Bezirksamt weitergeleitet.
Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr bei der Schule beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die Stellungnahme der Kita (Formblatt der Kita) bei.
Hierfür muss bis Februar 2025 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen.
Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht.
Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungs-zentrum).
Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt.
Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes in der Schule beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule oder online www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/antrag-efoeb-ggb.pdf für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort).
Nach der Anmeldung
Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks.
In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Karl-Weise-Schule
Sehr geehrte Eltern,
die Einschulung Ihres Kindes ist mit der Verarbeitung zahlreicher Daten verbunden. Mit dem unten zur Verfügung gestellten Schreiben informieren wir Sie, welche Daten wir von Ihnen und von Ihrem Kind verarbeiten, wofür diese benötigt werden, wie wir sie verarbeiten sowie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!