Schulanmeldung

Durch die hohe Anzahl von Schulanfängern an unserer Schule für das Schuljahr 2024/2025 läuft die Schulanmeldung in diesem Jahr kontaktlos.

 

Die Anmeldung erfolgt in der Zeit vom

 

  1. Oktober bis 20. Oktober 2023

 

kontaktlos.

 

In diesem Brief erhalten Sie heute folgende Unterlagen:

 

  1. Anmeldebogen
  2. Informationsschreiben zur gebundenen Ganztagsschule
  3. Schul 109 für die schulärztliche Untersuchung
  4. Terminvereinbarung für die schulärztliche Untersuchung
  5. Informationenschreiben für nicht verheiratete oder getrenntlebende, gemeinsam sorgeberechtigte Eltern

 

Was müssen Sie jetzt tun?

 

  1. Bitte alles ausfüllen und von beiden Sorgeberechtigten unterschreiben. Ihre Emailadresse bitte gut leserlich aufschreiben.
  2. Für die Unterlagen benötige ich je eine Kopie vom Pass/Personalausweis der Eltern und der Geburtsurkunde Ihres Kindes. (siehe Informationsschreiben)
  3. Weiter benötigen wir Kopien des Sorgerechtsurteils, Aufenthaltsbestimmungsrechts, Vater-/Mutterschaftsanerkennung und Beschlüsse des Familiengerichts. (siehe Informationsschreiben)
  4. Bitte füllen Sie auch das Formular Schul109 für die schulärztliche Untersuchung und die Eigenerklärung aus. Bitte Telefonnummern nicht vergessen und von beiden Sorgeberechtigten unterschreiben. Auf dem Schul 109 schreiben Sie bitte auf, ob Sie online einen Termin buchen oder angeschrieben werden möchten!
  5. Alle genannten Unterlagen werfen Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag in unseren Hausbriefkasten, der sich am Haupteingang Weisestr. 20 befindet. Dieser wird mehrmals am Tag geleert.

 

 

Sie können die Unterlagen auch schon vor dem 09. Oktober 2023 dort einwerfen.                    

 

Schulärztliche Untersuchung

 

Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vor der Einschulung schulärztlich untersucht.

Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre Telefonnummer in das Formular Schul 109 eintragen (nur der obere Teil ist von Ihnen auszufüllen, von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben und anzukreuzen, ob eine Zurückstellung erfolgen oder erwogen wird), sowie die Eigenerklärung ausfüllen.

 

Wechsel zu einer anderen Schule

 

Wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst bei uns an. Sie beantragen schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Auch hier bitte beide Sorgeberechtigten unterschreiben.

 

Anträge dazu gibt es auf der Webseite der Senatsverwaltung.

www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/schul-123-aufnahme-andere-grund-oder-gemeinschaftsschule.pdf

Auch diesen bitte unterschrieben und ggf. mit Begründung (Anlage) in den Umschlag geben. Dieser wird dann von uns an die jeweilige Schule und an das Bezirksamt weitergeleitet.

 

Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht

 

Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr bei der Schule beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die Stellungnahme der Kita (Formblatt der Kita) bei.

Hierfür muss bis Februar 2024 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen.

Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht.

Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungs-zentrum).

Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt.

 

Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung

 

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes in der Schule beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule.  Die Formulare erhalten Sie in der Schule oder online www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/antrag-efoeb-ggb.pdf für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort).

 

Nach der Anmeldung

 

Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks.

In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Karl-Weise-Schule

 

 

Detaillierte und mehrsprachige Informationen zum Übergang von der Kita in die Grundschule erhalten Sie hier.

Übergang von der Kita in die Grundschule
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Sehr geehrte Eltern,

die Einschulung Ihres Kindes ist mit der Verarbeitung zahlreicher Daten verbunden.   Mit dem unten zur Verfügung gestellten Schreiben informieren wir Sie, welche Daten wir von Ihnen und von Ihrem Kind verarbeiten, wofür diese benötigt werden, wie wir sie verarbeiten sowie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.   Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Informationsschreiben DSGVO Schulanmeldung
Tag der offenen Tür

Wenn Sie noch unsicher sind, auf welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten oder Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie sich einen persönlichen Eindruck von unserer Arbeit machen. Im Frühjahr  2023 öffnen wir unsere Türen für die zukünftigen Schulanfänger*innen und ihre Eltern sowie interessierte Nachbarn. Die Termine veröffentlichen wir vorher auf unserer Website (siehe Terminkalender).

 

An den Tagen der offenen Tür begleiten Sie Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen durch die Schule und geben Ihnen Auskunft, aber auch die Schulleitung ist für Sie ansprechbar und informiert gerne. Außerdem erhalten Sie Einblick in unseren Unterricht.

Termine